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Corona Vorschriften Winter 2021/22!
 
 
Der Österreichische Gesetzgeber hat für die Hotellerie in der Wintersaison 2021/22 sehr strenge Gesetze vorgeschrieben. Wir müssen leider diese strengen Gesetze genau einhalten. Daher kontrollieren wir diese vor dem Einchecken an der Rezeption sehr genau!
Personen die in unser Haus gebucht haben aber die strengen Corona Gesetze nicht einhalten werden beim Tourismusverband Ellmau - Wilder Kaiser abgegeben!
 
2G Pflicht!
Das heißt: Alle Personen ab 13 Jahren und Älter müssen mit einem in Österreich zugelassenen Corona Impfstoff geimpft sein oder müssen eine Corona Erkrankung überstanden haben.
Kinder bis 12 Jahren sind von der 2G Pflicht ausgenommen.
Das heißt: Kinder bis 12 Jahre brauchen keine Corona Impfung und müssen auch keine Corona Erkrankung überstanden haben um in unserem Haus wohnen zu dürfen.
 
 
Ab 19.2.2022 wird 2G durch 3G ersetzt.
Das heißt daß ab jetzt auch ein negativer PCR Test ( höchstens 72 Stunden alt ) reicht für einen Urlaub in der Frühstückspension Appartements Steinbacher*****.
 
Ab 5.3.2022 werden die G Regelungen abgeschafft.
Ab 5.3.2022 ist daher ein Winter- und Skiurlaub wie früher wieder möglich ohne die ganzen Corona Wahnsinn Gesetze. Daher können Sie jetzt Ihren Osterurlaub ohne Corona Gesetze buchen!
 
Info und Buchungen:
Frühstückspension Appartements Steinbacher****
Dorf 29
6352 Ellmau
Tel: 0043 5358 2210
Fax: 0043 5358 22104
E-Mail: info@steinbacher-ellmau.at
Homepage: http://www.steinbacher-ellmau.at
 

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