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Corona Stornobedingungen
 

Wahrscheinlich aufgrund des Corona-Virus treffen Politiker Weltweit derzeit immer wieder verrückte Entscheidungen und praxisfremde Gesetze die vor allem den ( Winter ) Tourismus schädigen oder gar verhindern sollen.

1. Zwangsmaßnahmen:
Wenn zum Urlaubszeitpunkt die Grenze für die Einreise nach Österreich oder Ausreise aus Österreich geschlossen ist und/oder unser Haus Behördlich Zwangsgesperrt ist, ist der Urlaub aller Gäste in diesem Zeitraum automatisch storniert.
Kein Recht des Gastes den Urlaub in einem anderen Haus oder Urlaubsort zu verbringen. Keine Stornierung des Gastes notwendig, nach Bekanntgabe von Bank, BIC und IBAN wird die Anzahlung rücküberwiesen.
Termine Zwangssperre unseres Hauses für touristische Zwecke:
Termin 1: 16.03.2020 - 29.05.2020
Termin 2: 03.11.2020 - 19.05.2021
Termin 3: 22.11.2021 - 12.12.2021
Termin 4:
2. Warnungen:

Einreise nach Österreich: Wenn zum Urlaubszeitpunkt eine Reisewarnung mit Quarantäne Österreichs gegen Ihren Staat besteht kann der Urlaub vom Gast ohne Stornogebühren storniert werden.
Ausreise aus Österreich: Wenn zum Urlaubszeitpunkt eine Reisewarnung mit Quarantäne Ihres Staates für Ellmau in Kraft ist kann der Urlaub vom Gast ohne Stornogebühren storniert werden.
Schriftliche Stornierungen sind unbedingt bis 2 Tage vor dem Anreisetag nötig da sonst angenommen wird der Gast reist trotz Reisewarnung mit Quarantäne an. Wenn die Stornierung fristgerecht eintrifft wird die Anzahlung nach Bekanntgabe von Bank, BIC und IBAN rücküberwiesen. Wenn keine Stornierung fristgerecht eintrifft und der Gast nicht anreist wird die Stornogebühr wie bei einer Nichtanreise des Gastes von den normalen Stornobedingungen in Rechnung gestellt.
 
3. Meinungen, Warnungen und Empfehlungen von Medien, NGO´s, Experten und sonstigen Leuten die glauben zu Corona etwas von sich geben zu müssen.

Völlig unwichtig!

Meist haben diese Leute keine Ahnung von den Verhältnissen in Ellmau. Daher haben solche Meinungen keinen Einfluß auf die Normalen Stornobedingungen.
 
4. Reiseempfehlungen und Reisewarnungen niedriger Stufe ohne Quarantänepflicht von Staaten.
Haben keinen Einfluß auf die Normalen Stornobedingungen da in diesem Fall nur Empfehlungen und keine Pflichten für die Gäste bestehen.

Achtung! Für die Berechnung der Stornokosten gilt immer der gebuchte Urlaubszeitpunkt. Sind vorher oder am Stornierungstag, Zwangsmaßnahmen oder Reisewarnungen mit Quarantänepflicht in Kraft aber zum Urlaubszeitpunkt nicht mehr gelten wieder die normalen Stornobedingungen.
 
Hinweis Stornobedingungen im Normalfall:
Das Widerrufsrecht nach § 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG kommt nicht zur Anwendung, dafür gelten folgende Stornokonditionen.......
Bis 3 Monate vor Reiseantritt: Keine Stornogebühren.
3 Monate bis 28 Tage vor Reiseantritt Appartements: Appartementlogiepreis für 3 Tage.
3 Monate bis 28 Tage vor Reiseantritt Zimmer oder Appartement als Zimmer vermietet: Zimmerpreis – 2,50 Euro Kurtaxe und – 10.- Euro für das Frühstücksbuffet pro Tag und Person für 3 Tage.
28 bis 1 Tag vor Reiseantritt Appartements: Appartementlogiepreis für den kompletten Aufenthalt.
28 bis 1 Tag vor Reiseantritt Zimmer oder Appartement als Zimmer vermietet:  80% des Zimmerpreises für den kompletten Aufenthalt ohne Abzug für Frühstücksbuffet und Kurtaxe.
Bei Stornierung am Anreisetag, Nichtanreise des Gastes ohne storniert zu haben, zu später Anreise oder vorzeitiger Abreise wird der volle Preis (alle Logiekosten, Frühstücksbuffet, Endreinigung, Kurtaxe) berechnet.
Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Hotelstornoversicherung. Unter dem Link http://hotel.europaeische.at/plus?AGN=10012859 können Sie eine Hotelstornoversicherung bei der Europäischen Reiseversicherung mittels Kreditkarte abschließen.
Eine Stornierung muss auch schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Es gilt der Zeitpunkt, wann die Stornierung bei uns eintrifft.
 
In der Praxis werden daher die Stornierungen so abgewickelt:
Bis 3 Monate vor der Anreise wird die Anzahlung sofort rücküberwiesen.
Ab 3 Monate vor der Anreise wird die Anzahlung einbehalten.
Es wird dann abgewartet ob zum Urlaubszeitpunkt eine Zwangsmaßnahme oder Reisewarnung mit Quarantäne in Kraft ist. Sollte dies der Fall sein wird die Anzahlung rücküberwiesen. Sollte dies nicht der Fall sein gelten die normalen Stornobedingungen.
Wenn die normalen Stornobedingungen gelten ist meist für Gäste die von 3 Monaten bis 28 Tagen vor Anreise storniert haben eine kleinere Nachzahlungen erforderlich. Gäste die 28 Tage oder noch kürzer vor der Anreise storniert haben müssen meist hohe Nachzahlungen leisten.
 

Foto Hannes Stingl, Ellmau: Sternfeldlifte

Foto Hannes Stingl Ellmau: Rodelbahn Astberg, Hausberg - Ellmau, Going
 

Foto Hannes Stingl Ellmau: Langlaufloipe Ellmau
 

Info und Buchungen:
Frühstückspension Appartements Steinbacher****
Dorf 29
6352 Ellmau
Tel: 0043 5358 2210
Fax: 0043 5358 22104
E-Mail: info@steinbacher-ellmau.at
Homepage: http://www.steinbacher-ellmau.at
 

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